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Verkehr, Januar 2009


Sektorales Fahrverbot in Tirol: Zweite Stufe seit 1. Jänner in Kraft
Scharfe Kritik der Wirtschaft. EU klagt Österreich. Zweite Stufe gesplittet. Fahrverbotsstrecke verkürzt.



Mit 1. Jänner ist die zweite Stufe des Sektoralen Fahrverbots auf der Inntalautobahn (A12) in Kraft getreten. Scharf kritisiert wird die Regelung von der Transportwirtschaft. „Das Fahrverbot trifft uns dramatisch hart“, sagt Johannes Hödlmayr, Chef der auf Kfz-Transportlogistik spezialisierten Hödlmayr International, im Gespräch mit dem Verkehr, „da bisher jährlich rund 22.500 Kft-Transportfahrten per Lkw über Tirol gelaufen sind“. Das Fahrverbot gefährde ernsthaft die Kfz-Transporteure in Österreich.
Auch die deutschen Automobilspediteure sind verärgert. Das Fahrverbot erzwinge nur Umwegverkehre und die Bahnverladung sei keine Alternative, heißt es von Seiten des Vereins Automobillogistik im BSL (AML) in Bonn. Die WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr lehnt das Fahrverbot ebenfalls ab. Insbesondere kritisiert Bundesspartenobmann Harald Bollman, daß das Verbot „nicht auf die von einem Fahrzeug verursachten Emissionen, sondern auf die geladenen Güter Bezug nimmt.“

Verbotene Transporte
Die seit 1. Jänner gültige zweite Stufe des Sektoralen Fahrverbots untersagt den Transport von Rundholz, Kork, Kfz und Kfz-Anhängern. Die erste Stufe des Sektoralen Fahrverbots, die bereits seit 2. Mai 2008 in Kraft ist, verbietet den Transport mit Lkw, Sattelschleppern und Lkw mit Anhänger mit einem hzG von mehr als 7,5 Tonnen.

Ausnahmen
Vom Sektoralen Fahrverbot ausgenommen sind Quell- oder Zielverkehre aus und in die „Kernzone“ (Bezirke Imst, Innsbruck Stadt und Land, Kufstein und Schwaz) sowie Transporte, deren Be- und Entladung in der „erweiterten Zone“ liegt. Zu dieser zählen die weiteren Tiroler Bezirke sowie Nachbarregionen in Deutschland, Italien und Salzburg. Ausgenommen sind außerdem Vorlauf- und Nachlaufverkehre zur Bahnverladung in Wörgl und Hall (Detailinfos im Internet: www.verkehr.co.at, Service-ID-Nummer 25477)

Fahrverbotsstrecke verkürzt
Tirol ist der Wirtschaft in Vorarlberg und im deutschen Südwesten entgegengekommen: Seit 2. Dezember gilt das Sektorale Fahrverbot nur noch auf der Inntalautobahn östlich von Innsbruck (Ampass) bis Kufstein (Langkampfen). Damit ist die direkte Zufahrt zur Brennertalautobahn (A13) und nach Innsbruck über die westliche Inntalautobahn vom Fahrverbot nicht berührt (vorerst bis 2001).

Dritte Stufe ab 1. Juli
Die EU-Kommission hat Mitte Dezember angekündigt, Österreich wegen des Sektoralen Fahrverbots vor dem Europäischen Gerichthof (EuGH) zu klagen. Zugleich hat sie darauf verzichtet, mit einer Einstweiligen Verfügung das Fahrverbot sofort zu kippen. Das Sektorale Fahrverbot für Erze, Stahl (mit Ausnahmen), Marmor, Travertin und keramische Fliesen wird daher im Gegenzug erst ab 1. Juli 2009 wirksam.
Tirol erwartet, mit der vollen Maßnahme die Lkw-Transitfahrten jährlich um 170.000 reduzieren zu können. Ein großer Teil soll auf die RoLa gebracht werden. „Die ÖBB hat ausreichend Kapazitäten, um das zu bewältigen“, versichert Ökombi-Chef Franz Dirnhuber.
Tirol führt das Fahrverbot ein, da im Inntal die zulässigen Schadstoffgrenzwerte permanent überschritten werden. Zum Verkehr sagte der zuständige Tiroler LH-Stv. Hannes Gschwentner, daß 2002 die EU eine sachgüterbezogene Ausgestaltung des Fahrverbots nach Bahnaffinität der Sachgüter verlangt habe. Ein emissionsbezogenes Fahrverbot träfe außerdem in erster Linie Tirols Transportwirtschaft.


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